@Hernando (16. Februar 2012 ⁓ 17:19)
Ihr “nebenbei” vorweg: wenn Sie bei bestimmten begriffen, hier z.b. “erfüllungsgehilfen”, “immer an ganz schlimme Sachen denken”, dann wird das sicher gründe haben, nicht?
“Wer würde denn ohne Verwertungsmöglichkeit noch produktionsintensiven ‘content’ herstellen? Wer wäre in der Lage das zu finanzieren?”
wer sagt denn, daß “produktionsintensiver ‘content'” keine verwertungsmöglichkeit haben soll? und wer behauptet, daß “Verwertungsinteressen” “verwerflich” sind?
was viele nicht wissen, es gibt mittlerweile auch einschlägige urteile, z.b. EuGH, ‘URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer)’, 16. Februar 2012, Az: C‑360/10, http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=119512&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=158253)
evtl. ersehen Sie daraus, daß nicht das “verwertungsinteresse” an sich stein des anstoßes ist, sondern das WIE der umsetzung dieses interesses oder einzelne aspekte dazu.